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Einstellungs - Untersuchungen |
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Einstellungs - Untersuchungen und Nachuntersuchungen gehen vom Jugendarbeitsschutz-Gesetz aus.
Es sind gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen, um zu beurteilen, dass die körperlichen Voraussetzungen bei einem Berufsanfänger unter 18 Jahren für den gewünschten Beruf bestehen.
Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Gewerbeaufsichtsamt übernommen. |
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