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     Einstellungs - Untersuchungen

 

Einstellungs - Untersuchungen und Nachuntersuchungen  gehen vom Jugendarbeitsschutz-Gesetz aus.

 

Es sind gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen, um zu beurteilen, dass die körperlichen Voraussetzungen bei einem Berufsanfänger unter 18 Jahren für den gewünschten Beruf bestehen.


Die Einstellungs - Untersuchung sollte vor der Arbeitsaufnahme stattfinden, die Nachuntersuchung nach 1 Jahr bzw. vor der Zwischenprüfung.

 

Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Gewerbeaufsichtsamt übernommen.