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     Führerschein - Untersuchungen

 

Seit dem Jahr 2000 bestehen neue Führerscheinklassen und gesetzliche Bestimmungen hierzu.
Für die Führerscheinlassen  'C'   und ab dem 50. Lebensjahr muss man eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen, um die Fahrtüchtigkeit zu bestätigen.

 

Die ärztlichen Untersuchungen führen wird nach Terminvereinbarung durch. Sie stehen jedoch nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.